Seminare zum Krankenversicherungsrecht

Die Seminare zum Krankenversicherungsrecht im Jugendamt richten sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie an Amtsvormünder.


Die Seminare vermitteln einen umfassenden Überblick über die relevanten Teile des Krankenversicherungsrechts (SGB V) und helfen Ihnen dabei, sich in der Fallbearbeitung sicher auf dem Gebiet des SGB V zu bewegen, sei es gegenüber Leistungsempfängern oder den Krankenkassen. Die Seminare können außerdem helfen, Fälle der Auftragsversorgung (§ 40 SGB VIII, § 264 SGB V) in Versicherungen zu überführen.


UMFASSEN UNTER ANDEREM:

  • Umfang und Grenzen der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII
  • kostenlose Familienversicherung
  • freiwillige Versicherung
  • Pflichtversicherungen
  • Versicherung bei Inhaftierung der Eltern
  • Versicherung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
  • Leistungspflichten der Krankenkassen
  • Rechtschutz vor den Sozialgerichten
  • uvm


Daneben bietet die Akademie auch Seminare und Fortbildungen im
Krankenversicherungsrecht, Sozialverfahrensrecht, Kinder- und Jugend­hilferecht sowie Rehabilitationsrecht.


Alle Seminare können individuell auf Ihre Fortbildungsbedarfe zugeschnitten werden. Gern führe ich die Seminare bei Ihnen vor Ort in der Behörde durch. Auch Onlineseminare sind möglich.